Im Zuge des Gemeinschaftspatent haben die drei Korporationen auch ihre Reglemente überarbeitet und harmonisiert. Diese Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2016 und sind für Anglerinnen und Angler
in den drei Fischenzen verbindlich. Die Fischereiaufsicht in den drei Enzen erfolgt zum Einen durch speziell dafür eingesetzte private Aufseher und andererseits durch die kantonalen Behörden
(Polizei, kantonale Fischereiaufseher). Diese Amtsträger weisen sich bei einer Kontrolle aus.